Allgemeine Geschäftsbedinungen
AGB von AP Media

INHALTSVERZEICHNIS
1. Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss
4. Leistungserbringung
5. Nutzungsrechte
6. Vergütung
7. Referenznennung
8. Haftung
9. Vertragslaufzeit
10 Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AP Media
Karlsbaderstraße.43, 67065 Ludwigshafen am Rhein

("AP Media") Stand 16.03.2023

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über
Leadgenerierung & Recruiting-Dienstleistungen von AP Media ausschließlich.
Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, AP Media hat
diesen ausdrücklich und mindestens in Texform zugestimmt.

1.2. Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und
Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge
mit dem Auftraggeber.

1.3. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben Vorrang
vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. AP Media erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Recruitings und der
Leadgenerierung. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Karriereseiten
in sozialen Netzwerken, die Schaltung von Werbeanzeigen und die laufende
Betreuung des Auftraggebers. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben
sich aus dem Angebot von AP Media.
2.2. Die Leistungen von AP Media werden innerhalb der Benutzerkonten des
Auftraggebers bei sozialen Netzwerken erbracht. Der Auftraggeber wird im
Impressum als alleiniger Anbieter der Karriereseiten genannt.

2.3. AP Media führt keine rechtliche Prüfung von Texten, Inhalten oder
Werbeanzeigen durch. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm
freigegebene und veröffentlichte Texte, Inhalte oder Werbeanzeigen den
rechtlichen Vorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
2.4. AP Media schuldet neben der Erbringung der Dienstleistung keinen darüber-
hinausgehenden Erfolg, insbesondere schuldet AP Media keine Mindestanzahl an
Seitenaufrufen oder Kontaktanfragen von Bewerbern.

3. Vertragsschluss

3.1. AP Media erstellt ein verbindliches Angebot, welches dem Auftraggeber in
Text- oder Schriftform übermittelt wird.

3.2. Der Auftraggeber kann ein Angebot durch Unterschrift und Rücksendung
oder durch eine Bestätigung per E-Mail annehmen. Enthält das Angebot keine
Annahmefrist, beträgt diese 14 Werktage.

3.3. Kommt ein Vertrag nicht zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die
von AP Media bereits überlassenen Unterlagen (Konzepte etc.) zu löschen und AP
Media die Löschung zu bestätigen.

4. Leistungserbringung

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Gestaltung von Karriereseiten in
der von AP Media vorgegebenen Struktur. Nach der Fertigstellung sind weitere
Änderungen von Karriereseiten nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten, es
sei denn, es handelt sich um geringfügige Anpassungen.

4.2. Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.) werden von dem Auftraggeber
bereitgestellt. Im Einzelfall stellt AP Media Fotos aus freien oder kommerziellen
Datenbanken (sog. Stockfotos) zur Verfügung und räumt dem Auftraggeber die
erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Auftraggeber stellt AP Media von allen
Ansprüchen frei, welche Dritte gegen AP Media aus der unzulässigen Verwendung
von Stockfotos geltend machen.

4.3. Der Auftraggeber legt AP Media als weiteren Benutzer in seinen
Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken an. Die von AP Media zugewiesene Rolle
muss die erforderlichen Rechte zur Erstellung und Freischaltung von
Karriereseiten und für die Schaltung von Werbeanzeigen umfassen.
Zugangsdaten zu den Benutzerkonten sind vom Auftraggeber verschlüsselt oder
telefonisch an Auftraggeber zu übermitteln.

4.4. Nach der Fertigstellung der Karriereseiten informiert AP Media den
Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Freigabe in Textform zu erklären. Nach der
Freigabe schaltet AP Media die Karriereseiten frei.

4.5. Werbeanzeigen werden entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers
bezüglich der gewünschten Zielgruppe geschaltet. AP Media setzt dies durch
Auswahl der entsprechenden Targetierungseinstellungen (Keywords,
Werbeparameter) um.

4.6. Kontaktanfragen von Bewerbern oder potentiellen Neukunden erhält der
Auftraggeber per E-Mail. AP Media wird keine Kontaktanfragen bearbeiten oder
Bewerber vorauswählen. Der Auftraggeber entscheidet nach freiem Ermessen über
die Beantwortung von Kontaktanfragen.

4.7. AP Media gibt dem Auftraggeber ein wöchentliches Feedback über den
Status und die Entwicklung von Kampagnen. Das Feedback beinhaltet eine
Erläuterung der von sozialen Netzwerken bereitgestellten Reports und der
Kennzahlen.

4.8. AP Media wird auf der Grundlage der Reports die Werbeanzeigen und
Targetierungseinstellungen laufend optimieren. Die Optimierung erfolgt mindestens
einmal pro Monat.

4.9. Erfüllungsort für Leistungen von AP Media ist der Geschäftssitz von AP
Media. Leistungen werden online erbracht. Persönliche Treffen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.

5. Nutzungsrechte

5.1. AP Media räumt dem Auftraggeber während der Vertragsdauer die
erforderlichen Nutzungsrechte an dem von AP Media erstellten Karriereseiten und
Werbeanzeigen ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der
Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

5.2. Der Auftraggeber hat nach Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf die
weitere Nutzung des von AP Media erstellten Karriereseiten oder Werbeanzeigen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von AP Media erstellten Karriereseiten
oder Werbeanzeigen zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder nachzuahmen.

6. Vergütung

6.1. Der Auftraggeber kann zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen.
Leistungspakete beinhalten einen monatlichen Betrag für die laufende Betreuung.

6.2. Paketpreise beinhalten keine Kosten für Dienstleistungen oder Produkte von
Dritten, insbesondere keine Kosten für Werbeanzeigen. Diese sind vom
Auftraggeber zusätzlich zu tragen. Sollte die Karriereseite nach Beendigung der
Zusammenarbeit weiter online bestehen, zahlt der Kunde Wartungsgebühren in
Höhe von 150 Euro Netto monatlich.

6.3. Paketpreise beinhalten alle Dienstleistungen im Rahmen des vereinbarten
Konzepts und Umfangs. Nicht enthalten sind vom Auftraggeber gewünschte
wesentliche Änderungen oder zusätzliche Leistungen. Dies sind gesondert zu
vergüten.

6.4. Die Vergütung für die Erstlaufzeit ist vom Auftraggeber innerhalb von sieben
Werktagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Die monatliche Vergütung für die
laufende Betreuung ist jeweils am Monatsende fällig.

6.5. Die Schaltung von Anzeigen erfolgt im Rahmen des vom Auftraggeber
vorgegebenen Werbebudgets bei den einzelnen sozialen Netzwerken. Ausgaben
werden von dem Auftraggeber direkt durch Belastung der von ihm hinterlegten
Zahlungsmittel getragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seinem
Benutzerkonto ein Limit einzutragen. Sofern AP Media im Einzelfall die
Werbeausgaben für den Auftraggeber verauslagt, stellt AP Media diese dem
Auftraggeber jeweils am Monatsende in Rechnung. AP Media ist berechtigt, am
Monatsanfang einen Vorschuss zu verlangen.

6.6. Der Auftraggeber wird von der Zahlung der vereinbarten Vergütung nicht
befreit, wenn AP Media Leistungen aufgrund von Umständen nicht erbringen kann,
die vom Auftraggeber zu vertreten sind. AP Media behält den
Vergütungsanspruch, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

7. Referenznennung

7.1. AP Media ist berechtigt, im Impressum und in der Fußzeile einer von AP
Media erstellten Karriereseite als Dienstleister genannt und verlinkt zu werden.

7.2. AP Media ist berechtigt, den Auftraggeber einschließlich seines Logos als
Referenz auf der Website von AP Media und in sozialen Medien zu nennen.

8. Haftung

8.1. AP Media haftet für Personenschäden und vorsätzliche oder grob fahrlässig
verursachte sonstige Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für
leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden wird ausgeschlossen.
8.2. Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist anspruchsmindernd zu
berücksichtigen.

9. Vertragslaufzeit

9.1. Verträge haben die vereinbarte Erstlaufzeit und verlängern sich automatisch
um den Zeitraum der Erstlaufzeit, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor
Ablauf der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer Vertragspartei
gekündigt werden.
9.2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Waren.
10.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von AP Media. AP
Media ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des
Auftraggebers zu erheben.